Die neue Corona-Verordnung geht von der Eigenverantwortlichkeit der Menschen aus, die für sich entscheiden dürfen und sollen, wie sie mit den bisherigen Regelungen verfahren wollen (freiwilliges Tragen einer Maske, Einhaltung eines Mindestabstandes und der anderen bekannten Hygienemaßnahmen). Entsprechend ist es jedem Gottesdienstteilnehmenden oder Besuchern von Pfarrheimen oder sonstigen kirchlichen Gebäuden freigestellt, weiterhin eine Maske zu tragen.
Für unsere Kirchen bedeutet dies konkret, dass wir die abgesperrten Bänke wieder freigeben und damit auch die Personenzahl in den Kirchräumen nicht mehr beschränkt ist. Das pastorale Team empfiehlt aber weiterhin den Gebrauch des Mund-Nase-Schutzes. Der Friedensgruß wird weiterhin nur durch Zunicken weitergegeben, Die Kommunion wird in der bisherigen Form ausgeteilt (still und über die Seitengänge so dass der Mittelgang weiterhin als freier Rückweg zum Sitzplatz genutzt werden kann). Grundsätzlich ist auch hier die Maskenpflicht aufgehoben, aber auch hier empfiehlt das pastorale Team weiterhin den Gebrauch des Mund-Nase-Schutzes.
Ab sofort sind die Weihwasserbecken wieder gefüllt.
Die Hygienemaßnahmen der Zelebranten und der Kommunionhelfer*innen (Handdesinfektion und das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes) werden wir beibehalten.